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Bernd Kröger

Agentur Kröger
Am Rehweg 11
14476 Potsdam

Tel. 033 208 279 600
Mobil 0172-41 277 41

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www.agentur-kroeger.info

USt. ID: DE211 92 95 69

 

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Quellen: Disclaimer eRecht24

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(auf Basis der AGB des Fotografen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.05. 02 – Seite 10.436))

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Agentur Kröger (Auftragnehmer) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 

2. „Produkte“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht

1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Produkten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 

2. Die vom Auftragnehmer hergestellten Produkte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Er kann Sie ohne zeitliche Begrenzung in jedem heutigen oder zukünftigen Medium nutzen.

3. Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftragnehmer.

5. Der Besteller eines Produktes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Produkt zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Produkte kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Produktes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ausgenommen sind die Nutzung in Werbeprospekten, Anzeigen und Flyern, die in der Regel keinen Raum dafür haben.

7. Die Originaldateien (im offenen Dateiformat) verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe der Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Produkte wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Auftragnehmer die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. 

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Dateien und andere Unterlagen Eigentum des Auftragnehmers.

4. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Produkte gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Umsetzung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Auftragnehmer – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

2 . Der Auftragnehmer verwahrt die Originaldateien sorgfältig mit Sicherheitskopien. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Originaldateien und Kopien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann der Auftragnehmer den Auftraggeber benachrichtigen und ihm die Originaldateien zum Kauf anbieten.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mehrere Produkte zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Produkte innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Produkte kann der Auftragnehmer, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmer, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Produkte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Etwa übergebene Kontaktdaten von Dritten werden nicht für die eigene Kommunikation genutzt.

VIII. Digitale Dateien

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Produkte des Auftragnehmers auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Produktbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Produkten des Auftragnehmers und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Produkte des Auftragnehmers digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Auftragnehmers mit den Dateien elektronisch verknüpft bleibt. Das aktive Entfernen der Auftragnehmer-Informationen in den Dateien ist nicht gestattet.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Auftragnehmer als Urheber der Produkte klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Auftragnehmer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder oder anderer Unterlagen zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Auftragnehmers von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Produkten des Auftragnehmers im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gestattet. 

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder und anderer Dateien des Auftragnehmers im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Auftragnehmer auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

4. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers verändert werden.

5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart